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AVerwGebO: neue Stundensätze 2010, Rohbauwerte unverändert

Verfasst: 29.10.2009, 12:40
von Sebastian Veelken
Im MBl. II Nr. 28 vom 29.10.2009, S. 472 werden die neuen Stundensätze (ab 2010) bekanntgemacht. Die Rohbauwerte bleiben unverändert.
Diese Werte das Bauministerium bekanntlich gem. den Tarifstellen 2.1.2 bzw. 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bekannt.
  1. Die bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten im Jahr 2010 zugrunde zu legenden Rohbauwerte bleiben gegenüber den mit Bekanntmachung vom 29. August 2008 (MBl. NRW. S. 440) für das Jahr 2009 festgelegten Rohbauwerten unverändert.
  2. Der Stundensatz für das Jahr 2010 beträgt € 71,00.
  3. Diese Bekanntmachung gilt ab dem 1.1.2010. Ab diesem Datum ist die Bekanntmachung vom 29. August 2008 (MBl. NRW. S. 440) nicht mehr anzuwenden
Zur Erinnerung: Für 2009 betrug der anzusetzende Stundensatz 68 EUR.

Ein Hinweis mit dem Vorschriften-Update erfolgt in Kürze.