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1. BImSchV: Änderung u.a. für Kamine etc.

Verfasst: 01.08.2007, 23:23
von Sebastian Veelken
Das Bundesumweltministerium informiert in seinem Angebot über eine geplante Änderung der sog. Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV).
Momentan läuft das Anhörungsverfahren zur Novellierung. Mehr dazu - einschließlich des aktuellen Standes sowie eines Textes des aktuellen Entwurfes unter
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downl ... /39616.php

FAQ des BMU zu Kaminen etc.

Verfasst: 26.11.2007, 14:19
von infobot
Es gibt auch interessante FAQs des Bundesumweltministeriums dazu:
Müssen alle bestehenden Kaminöfen und Kachelöfen ausgetauscht werden?
Keineswegs! Es gibt sicher Feuerungsanlagen, die hohe Schadstoffe emittieren, aber auch welche, die bereits heute die geforderten Grenzwerte einhalten.
Allerdings wird der Betreiber gemäß novellierter 1. BImSchV nachweisen müssen, dass seine Feuerungsanlage die Grenzwerte einhält. Dazu hat er mehrere Möglichkeiten. Er kann die für ihn günstigste Variante wählen.
  • Er kann eine Bescheinigung des Herstellers vorweisen, die zeigt, dass der Typ der Feuerungsanlage die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhält.
  • Er kann vor Ort prüfen lassen, ob seine Feuerungsanlage die Grenzwerte einhält.
  • Er kann nachträglich einen Filter zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik einbauen.
Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, die diesen Anforderungen entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Die restlichen Einzelraumfeuerungsanlagen unterliegen einem lang angelegtem Austauschprogramm.
Da könnte auf Kaminbesitzer einiges zukommen...

Zeitplan Änderung 1. BImSchV - Kleinfeuerungsverordnung -

Verfasst: 28.11.2007, 10:23
von infobot
Mittlerweile hat das BMU auch seinen Zeitplan für die Änderung der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsverordnung) veröffentlicht:
Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates vor.
Zur Pressemitteilung des BMU mit weiteren Links...

1. BImSchV - Keine Neuigkeiten

Verfasst: 18.09.2008, 11:37
von infobot
Beim Bundestag habe ich dazu gerade nichts gefunden. Keine Ahnung, wo dieses Verfahren steckt/stockt.

Re: 1. BImSchV: Änderung u.a. für Kamine etc.

Verfasst: 06.10.2009, 22:08
von Sebastian Veelken
Der Verordnungsentwurf liegt als BT-Drs. 16/13100 vor und liegt dem Bundesrat als BR-Drs. 712/09 zur Zustimmung vor.
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brenn-stoffe, die ab dem .… [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung] errich-tet oder wesentlich geändert werden, müssen
1. bei Dachneigungen
a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,
b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;
2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Meter die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.
(2) Abweichend von Absatz 1 hat die Höhe der Austrittsöffnung bei Feuerungsanla-gen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr
1. die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3 Meter zu überragen und
2. mindestens 10 Meter über Gelände zu liegen.
Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für Feuerungsanlagen in Warmumformungsbetrieben, soweit Windleitflächenlüfter eingesetzt werden.
(3) Abweichend von Absatz 1 sind die Abgase von Feuerungsanlagen nach § 11 über einen oder mehrere Schornsteine abzuleiten, deren Höhe nach den Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. Juli 2002 (GMBl. 2002, S. 511) zu berechnen ist.
Begründung:
Zu § 19
Zum Schutz insbesondere vor Geruchsbelästigungen, sind ausreichende Schorn-steinhöhen und Mindestabstände zu Öffnungen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe erforderlich. Neben den Anforderungen an Mindestschornsteinhöhen sind auch Abstände von den Mündungen der Schornsteine zu Öffnungen wie Fens-ter oder Türen einzuhalten. Die Anforderungen sollen von den Schornsteinfegern überprüft werden (siehe § 14).

...nächste Runde (es dauert noch)

Verfasst: 24.11.2009, 19:23
von Sebastian Veelken
Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen (dienen der Präzisierung und Klarstellung des Vollzuges. Damit wird nunmehr eine erneute Kabinettbefassung und Beschlussfassung im Deutschen Bundestag erforderlich. Entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrages soll die Novelle zügig verabschiedet werden. Die Kabinettbefassung ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Anschließend muss der Entwurf dem Bundestag zugeleitet werden.
Das Verfahren geht also in die nächste Runde. Mehr dazu und den hoffentlich jeweils aktuellsten Stand beim BMU.

Re: 1. BImSchV: Änderung u.a. für Kamine ab März 2010

Verfasst: 07.02.2010, 16:08
von Sebastian Veelken
Die lange diskutierte Änderung der 1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - wird im BGBl. Nr. 4 vom 01.02.2010, S. 38 ff. bekanntgemacht. Sie tritt am 22. März 2010 in Kraft.

Die Verordnung enthält diverse Anpassungspflichten auch für bestehende Anlagen.
Details und weitere Links auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.