BWaldG: Waldbegriff geändert

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Sebastian Veelken
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BWaldG: Waldbegriff geändert

Beitrag von Sebastian Veelken »

Zum 06.08.2010 ist eine Änderung des Bundeswaldgesetzes in Kraft getreten, mit der die Definition des Waldes geändert wurde.
Es kann einem jetzt tatsächlich passieren, dass man vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht, denn
gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWaldG sind Grundflächen,auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen) kein Wald im Sinne des Gesetzes.

Mehr dazu z.B. in der LT-Vorlage 15/126, die ab S. 3 auch einen erläuternden Erlass an die Höheren Landschaftsbehörden enthält.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes, BGBl. I Nr. 40 vom 05.08.2010, Seite 1050 (Bürgerzugang zum Bundesgesetzblatt = nicht druckbar).
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