BImSchV-Verfahren zu den Kommunen

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BImSchV-Verfahren zu den Kommunen

Beitrag von info »

Unter dem Stichwort Kommunalisierung der Umweltverwaltung plant die Landesregierung eine

Zur Pressemitteilung
Aus der Mitteilung:
Landesregierung will Umweltverwaltung weitgehend kommunalisieren / Minister Dr. Ingo Wolf und Minister Eckhard Uhlenberg: Mehr Bürgernähe, weniger Kosten

Das Innenministerium und das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilen mit:

Die Landesregierung will die Umweltverwaltung weitgehend kommunalisieren. Darauf verständigte sich jetzt das NRW-Kabinett. „Wir wollen auch in der Umweltverwaltung mehr Bürgernähe“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (20. Juni 2007) in Düsseldorf. Künftig soll nur noch eine Behörde für die Genehmigung und Überwachung zuständig sein, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere Anlagen handelt, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen. „Die Neuordnung der Zuständigkeiten in der Umweltverwaltung entlastet außerdem den Landeshaushalt“, ergänzte der Minister. Während das Fachpersonal auf die neuen Aufgabenträger übergeht, könne das Personal für Querschnittaufgaben bei den Bezirksregierungen eingespart werden.

Umweltminister Eckhard Uhlenberg betonte: „Beim so genannten Zaun-Prinzip liegen die Genehmigung und die Kontrolle der Anlagen in einer Hand. Das ist serviceorientiert und bürgerfreundlich. Zugleich sichern wir unsere hohen Standards im Umweltschutz.“

Insbesondere beim Immissionsschutz, der bislang von staatlichen Behörden wahrgenommen wurde, sollen wesentliche Zuständigkeiten auf die unteren Immissionsschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten übergehen. Die kommunalen Behörden genehmigen und überwachen danach die große Mehrzahl der Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, etwa 9.650 der insgesamt rund 13.250 Anlagen. Für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen bleibt es bei der Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen geht komplett auf die Kreise und kreisfreien Städte über.
(...)
„Den Kreisen und kreisfreien Städten wird das erforderliche Personal und damit auch der notwendige Sachverstand rechtzeitig zum Übergang der Aufgabe zur Verfügung stehen“, versprach Wolf. Das mit den Aufgaben der Umweltverwaltung bislang befasste Personal - knapp 300 Stellen - soll zum 1. Januar 2008 auf die neuen Aufgabenträger übergeleitet werden. Vorgesehen ist, dass Beamte den Dienstherrn wechseln, während Tarifbeschäftigte weiterhin Arbeitnehmer des Landes bleiben und den Kreisen und kreisfreien Städten für die Erledigung der Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. Das Land gewährt den Kreisen und kreisfreien Städten einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Personal- und Sachkosten.
(...)
Ein Gesetzentwurf ist bislang noch nicht öffentlich verfügbar, den kommunalen Spitzenverbänden liegt ein Entwurf vor.

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Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts

Beitrag von info »

Der Gesetzentwurf wird unter der Bezeichnung
Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts
bearbeitet.
Das Inkraftreten der hier betrachteten Teile der Zuständigkeitsverordnung technischer Umweltschutz (ZustVO tU) ist danach zum 1. Januar 2008 geplant.
infobot

Beitrag von infobot »

Einen Zeitplan und erste Ideen für den Umgang mit den Mitarbeitern des Landes, die "ihren Aufgaben folgen", also künftig für die Kommunen tätig sein sollen, veröffentlicht das Land etwas unauffällig in der LT-Vorlage 14/1205
Der Gesetzentwurf ist noch nicht abrufbar.
Der aktuelle Sachstand findet sich weiterhin auf der Seite "Aktuelle Gesetzesvorhaben" des Landtags NRW (Stichwort: Umweltverwaltung)

infobot
infobot

Beitrag von infobot »

Der Gesetzentwurf ist nunmehr als LT-Drs. 14/4973 im Internetangebot des Landtags NRW verfügbar.
Achtung: 221 Seiten!
Ein bunter Ritt durch's Landesrecht in 64 :!: Artikeln. In dem Entwurf wurden einige Änderungen versteckt, die man nicht unbedingt unter der Überschrift "Kommunalisierung der Umweltverwaltung" erwarten würde. Z.B. Änderungen bei der Kostenverteilung nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG). Eine neue Landesbauordnung ist aber nicht dabei :)
Bei den Personalschlüsseln fällt der hohe Anteil der sehr ländlich geprägten Kreise auf - hier hat man offensichtlich die einmalige Genehmigung einer Windenergieanlage gleichgesetzt mit der Genehmigung diverser industrieller BImSch-Betriebe mit ständigen Veränderungen...
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Sebastian Veelken
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Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Verfahren dauert noch an. Die Änderung verbirgt sich insbesondere nicht in der Änderung von ZustVO tU und ZustVO ArbtG vom heutigen Tage.
Das Gesetz steht für die Plenarsitzung am 5. Dezember (TOP 2) auf der Tagesordnungdes Landtags.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, LT-Drucksache 14/5588enthält in synoptischer Form Änderungen, die ich aktuell nicht nachvollzogen habe.
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Sebastian Veelken
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Beitrag von Sebastian Veelken »

Der Landtag verabschiedete heute (am 07.12.2007) das umstrittene Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts der Landesregierung. Auch nach der 3. Lesung fand das Gesetz in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses, Drucksache 14/5588 , die Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP. Dagegen stimmten SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Das Gesetz tritt überwiegend am 01.01.2008 in Kraft
infobot

Ex-StUAe stellen die Arbeit ein

Beitrag von infobot »

Nachdem die für den Umweltschutz zuständigen Abteilungen bei der Bezirksregierung ihre Arbeit schon jetzt einstellen, in Baugenehmigungsverfahren nicht mehr beteiligt werden wollen etc. sollte man dieses Thema zu den Vorschriftenänderungen übernehmen - auch wenn das Gesetz noch nicht verkündet ist.
infobot

Beitrag von infobot »

Das Gesetz wurde zwischenzeitlich bekanntgemacht und wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
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