Projektgruppe Landesbaurecht: Diverse Vereinfachungsversuche

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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infobot

Projektgruppe Landesbaurecht: Diverse Vereinfachungsversuche

Beitrag von infobot »

Gerade sehe ich, dass hier noch niemand die Projektgruppe Landesbaurecht erwähnt, die sich mit Vereinfachungsansätzen zur Landesbauordnung befasst. Im Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtags hat der Bauminister am 8.11.2007 zu TOP 8 berichtet, das Protokoll ist auf den Webseiten des Landtags verfügbar, APr 14/540.
Kernaussagen:
... sind in die Projektgruppe neben Experten aus meinen Ressorts Vertreter folgender Institutionen berufen worden (...)
  • der Nordrhein-Westfälische Städtetag,
  • die Ingenieurkammer Bau,
  • die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen,
  • für die Bezirksregierungen die Bezirksregierung Münster,
  • eine kreisfreie Stadt, nämlich die Stadt Wuppertal,
  • eine kreisangehörige Stadt, nämlich die Stadt Bergisch Gladbach,
  • ein Landkreis, und zwar der Landkreis Steinfurt,
  • die Ostwestfalen-Lippe Marketing GmbH wegen der besonderen Pilotfunktion der Modellregion Ostwestfalen-Lippe,
  • das Wirtschaftsministerium,
  • das Umweltministerium und
  • das Innenministerium.
...
Die Anregungen und Argumente, die dort vorgetragen worden sind, sollen nun in eine Novellierung der Bauordnung einfließen.
... eine breite Debatte zur Bauordnung, in der bisher über 150 Vorschläge diskutiert worden sind. ...
Auf die Debatte zum Gesetzentwurf im nächsten Jahr [scil.: 2008!] freue ich mich schon jetzt und biete an, dass wir zeitnah diesen Ausschuss damit befassen.
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Sebastian Veelken
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Re: Projektgruppe Landesbaurecht: Diverse Vereinfachungsvers

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Projekt ist jetzt auch offiziell eingeschlafen, wie man als Randnotiz dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie... (DL-RL-Gesetz NRW, mehr dazu...), LT-Drs. 14/9738 entnehmen kann:
Dort wird der derzeit für Ende 2009 vorgeschriebene Bericht zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit (§ 91 BauO NRW) auf den 31.12.2012 verschoben.
Zur Begründung heißt es:
Im Jahre 2007 hat eine von der Landesregierung eingesetzte Projektgruppe die Landesbauordnung auf möglichen Änderungsbedarf untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen mittelfristig durch Novellierung der Landesbauordnung umgesetzt werden. Zwischen dem Ministerium für Bauen und Verkehr, der Staatskanzlei und dem Innenministerium wurde jedoch in mehreren Gesprächen Einvernehmen dahingehend erzielt, dass innerhalb der laufenden Legislaturperiode nur die zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erforderlichen Änderungen der BauO NRW vorgenommen werden. Es ist deshalb geboten, die Frist für die Berichterstattung gegenüber dem Landtag auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu dem die absehbaren inhaltlichen Änderungen der BauO NRW vorgenommen sein werden.
Bis Mitte 2010 ist also hier nicht mit Neuerungen zu rechnen, so dass ich dieses Beobachtungsthema hiermit schließe.
Sollte sich später etwas tun, wird ein entsprechendes neues Thema eröffnet werden.
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