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Standsicherheitsnachweis beim Bauen im Bestand

Verfasst: 26.11.2008, 22:44
von Sebastian Veelken
Die Bauministerkonferenz hat - ohne rechtlich verbindlichen Charakter -
Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand (Stand 07.04.08)
auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Direkt zum Dokument auf den Seiten der ARGEBAU.
Diese Empfehlung ist - anders als z.B. der Erlass über die Anforderungen an den Brandschutz bei Decken beim nachträglichen Ausbau - bislang noch nicht als Erlass des für NRW zuständigen Bauministeriums an die unteren Bauaufsichtsbehörden ergangen.

Eine Orientierungshilfe können diese Ausführungen dennoch sein. Grundsätzlich gilt danach:
  • Neue Bauteile nach neuen technischen Baubestimmungen
  • Einfügung in das unverändert bestehenbleibende System ggf. nach alten Bestimmungen nachweisbar
  • etwa notwendige Anpassungen (Verstärkungen) sind wieder nach neuen Baubestimmmungen nachzuweisen.

Re: Standsicherheitsnachweis beim Bauen im Bestand

Verfasst: 03.11.2009, 18:40
von Sebastian Veelken
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