EEWärmegesetz / Durchführungsgesetz NRW

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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EEWärmegesetz / Durchführungsgesetz NRW

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in NRW (EEWärmeG-DG NRW) als Drucksache 14/9737 vorgelegt.
Es sieht vor, dass die nach dem EEWärmeG "den zuständigen Behörden" obliegenden Überwachungsaufgaben sehr weitgehend an Sachkundige übertragen werden. Diese Sachkundigen sind die Berechtigten für die Ausstellung von Energieausweisen.

Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW.

Zuständige Behörden sind nach dem Entwurf die kreisfreien Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie die kreise für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden.
Zu den Aufgaben, die durch Verweise auf das EEWärmeG definiert werden, gehören danach:
  • Geeignete stichprobenhafte Ãœberprüfungen über die Verwendung erneuerbarer Energien
  • Erteilung von Ausnahmen von der Nutzungspflicht
  • Entgegennahme von Anzeigen
  • Verfolgung und Ahndung vonm Ordnungswidrigkeiten
In einer Presseinformation des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 26.08.2009 fand sich darüber hinaus folgender Hinweis:
Alle diejenigen Bauherren, die ab dem 01.01.2009 einen Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige für ihr geplantes Bauvorhaben eingereicht haben, sind verpflichtet, die Nachweise zur Einhaltung des EEWärmeG der für ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksregierung nachzureichen. Die Nachweise sind drei Monate nach dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage vorzulegen, d.h. spätestens zum 31.03.2010, wenn die Heizungsanlage in diesem Jahr in Betrieb genommen worden ist.
Ob die betroffenen Bauherren davon rechtzeitig erfahren?
Ob die Aufgabe über die Generalzuweisung nach § 8 Abs. 3 LOG (einstweilen) bei der Bezirksregierung gelandet ist, weil das Land es versäumt hat, rechtzeitig eine zuständige andere Behörde zu bestimmen? Es scheint fast so...

Nachtrag: Das Gesetz wurde hier bekanntgemacht...
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