Sonderbauverordnung (VStättVO, BeVO, VkVO, HochhVO)

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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Sonderbauverordnung (VStättVO, BeVO, VkVO, HochhVO)

Beitrag von Sebastian Veelken »

Unter dem unauffälligen Betreff "Rechtsverordnungen nach § 85 Landesbauordnung" steht inzwischen - wie von b052c hier bereits angekündigt - u.a. der 137 Seiten umfassende Entwurf der Sonderbauverordnung nebst Begründung als LT-Vorlage 14/2933 im Internetangebot des Landtags bereit. In dieser Verordnung sollen die bisherige
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Beherbergungsstättenverordnung (BeVO)
  • Verkaufsstättenverordnung (VkVO) und
  • Hochhausverordnung (HochhVO)
  • Garagenverordnung und
  • EltBauVO
zusammengefasst werden.
HochhVO und EltBauVO werden nach der Vorlage novelliert, ansonsten werden die 'weiterhin erforderlichen' Vorschriften übernommen. Ich habe das noch nicht im Einzelnen nachlesen können:

Die Sonderbauverordnung finden Sie in Anlage 1.

Anlage 2: BauPAVO - Bauprodukte- und Bauartenverordnung

Zusammenführung der WasBauPVO, HAVO, ÜTVO und PÜZÜVO.

Anlage 3: SV-VO - Sachverständigen-Verordnung

V.a. Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Anlage 4: BauPrüfVO - Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen

V.a. Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Anhörung des Ausschusses für Bauen und Verkehr ist für den 12. November 2009 vorgesehen. Das Inkrafttreten ist für den Jahreswechsel vorgesehen, um zum einen die dann auslaufenden Befristungen zu ersetzen udn zum anderen den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie zu genügen.

Schwierigkeiten beim Download?
Die Vorlage ist sehr umfangreich, die Datei enthält 4 Anlagen und umfaßt insgesamt 26 MB. Beim Download hatte ich mehrfach Schwierigkeiten bzw. die Meldung, die Datei sei beschädigt - ist sie aber nicht. Manchmal hilft es, sie über das Kontextmenüp (rechte Maustaste) mit dem Befehl "Ziel speichern unter..." herunterzuladen und nicht nur einfach anzuklicken. Falls Sie selbst auf der Homepage des Landtags suchen möchten, beachten Sie bitte, dass es sich um eine LT-Vorlage und nicht um eine LT-Drucksache handelt.



Wegen des Umfangs der Änderungen erfolgt ausnahmsweise bereits jetzt eine Information per Vorschriften-Update, obwohl die Verordnungen noch nicht bekanntgemacht wurden.
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Sebastian Veelken
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Re: Sonderbauverordnung (VStättVO, BeVO, VkVO, HochhVO)

Beitrag von Sebastian Veelken »

Nachdem ich gleich mehrere Reaktionen zu dieser bemerkenswerten Berechnungsformel für Bürokratieabbau bekommen habe, möchte ich Sie noch einmal herzlich einladen, diese und sonstige Anmerkungen auch hier zu äußern!

Bei der Sonderbauverordnung ist die Berechnungsformel:
  1. Vorher 6 Verordnungen,
  2. Copy & Paste, alle Inhalte in einen Text
  3. Nachher: eine Verordnung
=> 83 % Bürokratieabbau!

Ist doch super?! Das soll mal einer nachmachen!
Reifenrath
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Re: Sonderbauverordnung (VStättVO, BeVO, VkVO, HochhVO)

Beitrag von Reifenrath »

Herrn Dr. Veelken stimme ich nur zu.
Eigentlich wäre das eine lustige Sache, wenn man nicht gezwungen wäre mit der neuen "Superverordnung" zu arbeiten. Wie soll man vermitteln, dass in einer Verordnung durch das zusammenfügen alter und neuer Vorschriften unterschiedliche Sicherheitsphilosophien und sogar unterschiedliche Begriffe zum Brandverhalten verwendet werden. Was im Hochhaus als "raumabschließend feuerhemmend" bezeichnet wird, nennt die kopierte alte Garagenverordnung schlicht "F30".
Zukünftig wird durch die notwendigen kleineren Anpassungen jeweils die ganze Superverordnung zumindest dem Namen und Revisionsdatum nach geändert werden müssen.
Ich freue mich schon auf die Arbeit mit einer Vorschrift, in der der Anwendungsbereich z.B in §139 steht.

"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen."
Georg Christoph Lichtenberg, 01.07.1742 - 24.02.1799
dt. Schriftsteller, Kunstkritiker und Physiker
b052c

Re: Sonderbauverordnung (VStättVO, BeVO, VkVO, HochhVO)

Beitrag von b052c »

Die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverornung - SBauVO -), die Verordnung zur Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) und die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO), allesamt vom 17. November 2009, treten gleichzeitig am 28. Dezember 2009 in Kraft.
Gemäß § 146 (3) SBauVO sind vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingeleitete Verfahren nach den bisher geltenden Verordnungen weiterzuführen. Auf Verlangen der Antragsteller sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.


Edit Veelken 10.12.2009:
Die Änderung wurde im GVBl. Nr. 34 vom 10.12.2009 bekanntgemacht. Das Thema wird ab sofort in der Rubrik Vorschriftenänderungen weitergeführt.
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