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TPrüfVO wird zur PrüfVO

Verfasst: 17.11.2009, 20:02
von Sebastian Veelken
Der Landtag wurde zu einer Novellierung der (bisherigen) TPrüfVO angehört. Künftig heißt diese Verordnung dann
"Entwurf einer Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung - (PrüfVO NRW)".
Zu finden als LT-Vorlage (nicht LT-Drs.!) 14/2928.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag

Die Novellierung enthält in § 10 u.a. die bisher in den einzelnen Sonderbauverordnungen verstreut geregelten Pflichten und Fristen der Bauaufsichtsbehörden zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen.
Die maximalen Zeitabstände zwischen den Prüfungen wurden teilweise auf künftig bis zu 6 Jahre erhöht. Ohne besonderen Kommentar sind dort nun auch Kindergärten und Horte mit mehr als vier Gruppen prüfpflichtig - mir fiel gerade keine Sonderbauvorschrift ein, aus der sich das bislang schon ergeben hätte.

Die Begründung zu den geplanten Änderungen finden Sie ab S. 63 der Vorlage.

Die PrüfVO soll gleichzeitig mit der Sonderbauverordnung zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Edit Veelken 10.12.2009:
Die Änderung wurde im GVBl. Nr. 34 vom 10.12.2009 bekanntgemacht. Das Thema wird ab sofort in der Rubrik Vorschriftenänderungen weitergeführt.