GO-Änderung Bauaufsichtsbehörde: Bald ab 20.000 Einwohnern?

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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GO-Änderung Bauaufsichtsbehörde: Bald ab 20.000 Einwohnern?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der am 24. Januar 2007 vorgestellte Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindeordnung beinhaltet mindestens einen Punkt, der auch für die Bauaufsichtsbehörden interessant werden könnte:
Demnächst sollen Gemeinden auf Antrag bereits bei mehr als 20.000 Einwohnern zur mittleren kreisangehörigen Stadt bestimmt werden können. Damit würden sie - unter anderem - gem. § 60 Abs. 1 Nr. 3 a BauO NRW untere Bauaufsichtsbehörden werden.
Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der GO in der Fassung des Referentenentwurfes.

Zur ausführlichen Vorstellung des Gesetzentwurfes durch das Innenministerium des Landes
info

Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Beitrag von info »

Zum Beratungsvorgang des Landtags für das GO-Reformgesetz.
Falls der Link nicht funktioniert: Der Gesetzentwurf der Landesregierung war die LT Drucksache 14/3979.
infobot

Beitrag von infobot »

Das Gesetz wurde im Landtag am 20.09.2007 beschlossen.
Es wurde noch nicht im GVBl verkündet.
Zum Vorabdruck auf den Seiten des NRW-Landtags.
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Sebastian Veelken
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Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Gesetz wurde inzwischen bekanntgemacht - weiter geht es bei den Vorschriftenänderungen:
http://nrw-baurecht.de/vorschriftenaend ... -t199.html
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