BauO § 45: Dichtheitsprüfung ins Landeswassergesetz

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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BauO § 45: Dichtheitsprüfung ins Landeswassergesetz

Beitrag von info »

Nach einer Pressemitteilung des Landesumweltministeriums vom 14. Februar 2007 wird an der Verlagerung der Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen aus der Bauordnung heraus und in das Landeswassergesetz hinein weiter gearbeitet.
http://www.presseservice.nrw.de/presse2 ... MUNLV2.php
Aus dem Text der Pressemitteilung:
Die Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserleitungen ist derzeit in § 45 der Landesbauordnung NRW geregelt. Da die Zielsetzung der Regelung vorrangig dem Gewässerschutz zuzurechnen ist, sollen diese Vorgaben in das Wasserrecht überführt werden. Der Umweltminister erwartet davon positive Effekte für den Gewässerschutz.
Edit 22.06.2007: In der Sache hat sich bislang nichts öffentlich Wahrnehmbares getan. Das Gesetz wird in der Landtagsdokumentation noch nicht aufgeführt, vielmehr wird weiterhin ausschließlich die Pressemitteilung zitiert (heute kontrolliert).
infobot

Beitrag von infobot »

Der Gesetzentwurf erscheint als LT-Drs. 14/4835 und steht für den 23.08.2007 in erster Lesung auf der Tagesordnung des Landtags.

infobot
infobot

Beitrag von infobot »

Die entsprechende Änderung finden Sie dort in Art. 2 - Änderung der Landesbauordnung - und mit einem schlichten Text:
LT Drs. 14/4835 hat geschrieben:§ 45 [BauO] wird aufgehoben.
Damit werden sämtliche Regelungen zu Abwasseranlagen aus der Landesbauordnung ausgelagert. Sie sollen künftig als § 61a - Private Abwasseranlagen - im Landeswassergesetz stehen.
infobot

Beitrag von infobot »

Das Thema wird nur noch im Thread "Landeswassergesetz..." weitergeführt.
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