Im GVBl. Nr. 24 vom 29.04.2022 wurde eine Änderung des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVerwGebO bekannt gemacht, die am 30. April in Kraft getreten ist.
Sie enthält u.a. eine neue Tarifstelle für Beseitigungsgenehmigungen.
AVerwGebO: Tarifstelle für Beseitigungsgenehmigungen u.a.
- Sebastian Veelken
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