BauGB DVO: Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

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Sebastian Veelken
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BauGB DVO: Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die zeitweilig im Bürokratieabbaugeseztz I vorgesehene Ersetzung des rechtswidrig versagten gemeindlichen Einvernehmens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde wurde nunmehr in die BauGB-DVO übernommen.
Wie an anderer Stelle von Herrn Starck bereits freundlicherweise mitgeteilt, ist diese Änderung mit der Bekanntmachung im GVBl. Nr. 26 vom 26.07.2013 am 27.07.2013 in Kraft getreten.
Zugleich wurde der Zeitraum für die nächste Überprüfung der Vorschrift auf den 31.12.2018 festgelegt.
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