OWiG: Mindestgebühr Bußgeldbescheid erhöht

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Sebastian Veelken
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OWiG: Mindestgebühr Bußgeldbescheid erhöht

Beitrag von Sebastian Veelken »

Mit dem "2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" wurde das OWiG mit Wirkung ab dem 1. August 2013 u.a. dahingehend geändert, dass der Mindestsatz der Verwaltungsgebühr für den Bußgeldbescheid in § 107 OWiG von 20 auf 25 Euro heraufgesetzt wurde.
BGBl. I Nr. 42 vom 29.07.2013
Im Internet steht noch die alte Version (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html):
Alte Fassung hat geschrieben:§ 107 Gebühren und Auslagen
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße nach § 30 festgesetzt, so ist von der juristischen Person oder der Personenvereinigung eine Gebühr zu erheben, die sich nach der gegen sie festgesetzten Geldbuße bemißt. Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro.
(2) Hat die Verwaltungsbehörde im Falle des § 25a des Straßenverkehrsgesetzes eine abschließende Entscheidung getroffen, so beträgt die Gebühr 15 Euro.
Neue Fassung hat geschrieben:§ 107 Gebühren und Auslagen
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. Wird gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung eine Geldbuße nach § 30 festgesetzt, so ist von der juristischen Person oder der Personenvereinigung eine Gebühr zu erheben, die sich nach der gegen sie festgesetzten Geldbuße bemißt. Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro.
(2) Hat die Verwaltungsbehörde im Falle des § 25a des Straßenverkehrsgesetzes eine abschließende Entscheidung getroffen, so beträgt die Gebühr 20 Euro.
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