GO, BekanntmVO: Anforderungen geändert (20.12.2013)

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Sebastian Veelken
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GO, BekanntmVO: Anforderungen geändert (20.12.2013)

Beitrag von Sebastian Veelken »

Besser spät als nie sei auch an dieser Stelle nachgetragen, dass das Land zum 20. Dezember 2013 die Anforderungen an sonstige öffentliche Bekanntmachungen geändert hat.
Die Änderung wurde im GVBl. Nr. 45 vom 30. Dezember 2013 S.878-880 als "Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften" bekannt gemacht.
Hintergrund war eine für viele Kommunen überraschende Rechtsprechung über die hier berichtet wurde. Mehr dazu im Gesetzentwurf (LT-Drs. 16/3967, S. 25ff.

Kern der Änderung ist insoweit der neue § 7 Abs. 7 GO:
GO § 7 Abs. 7 neu hat geschrieben:(7) Die Gemeinden bestimmen in ihrer Hauptsatzung die Form der öffentlichen Bekanntmachung für die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen, soweit nicht andere Gesetze hierüber besondere Regelungen enthalten. Für die Form und den Vollzug der Bekanntmachung gilt die Rechtsverordnung nach Absatz 5 entsprechend."
1. § 7 GO NRW
Durch die Änderung wird zum einen geregelt, dass die Gemeinden in ihrer Hauptsatzung die Form der öffentlichen Bekanntmachung der sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen selbst bestimmen. Zum anderen wird klargestellt, dass die BekanntmVO nur hinsichtlich Form und Vollzug der Bekanntmachung der sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen entsprechende Anwendung findet (das sind deren §§ 4 und 6).
Vielen Dank an Herrn Röhnert für den Hinweis!
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