Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Baurechtliche Vorschriftenänderungen des Jahres 2014 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
Gesperrt
Benutzeravatar
Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Beitrag von Sebastian Veelken »

Im MBl. vom 30.05.2014 sind die aktualisierten Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes veröffentlicht. Die Stundensätze wurden mit Wirkung ab 01.06.2014 durchgängig deutlich um 7 - 10 Euro erhöht.
Sie betragen danach für den

Code: Alles auswählen

           	ab 01.06.2013	01.06.2014	Differenz
höheren Dienst	  73,00	   80,00       	7,00
gehobenen Dienst	58,00	   67,00       	9,00
mittleren Dienst	49,00	   59,00       	10,00
einfachen Dienst	35,00	   43,00       	8,00

Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender und werden meist im zweiten Halbjahr aktualisiert.
Benutzeravatar
Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

Richtwerte Verwaltungsaufwand erneut geändert - gesenkt

Beitrag von Sebastian Veelken »

Zu meiner Überraschung wurden die o.a. Richtwerte mit Wirkung ab heute (22.09.2014) ein zweites Mal für das laufende Jahr 2014 geändert.
Dabei wurden alle Werte um einheitlich 2 Euro gesenkt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=14555). Angesichts einer absehbaren Besoldungsanpassung im Beamtenbereich scheint das erst einmal überraschend, die Einheitlichkeit scheint eher auf einen Fehler im Berechnungsverfahren hinzudeuten - Einzelheiten sind mir aber nicht bekannt.

Die oben bereits erwähnte Anpassung der Rohbauwerte und Stundensätze für den Baubereich ist noch nicht erfolgt.
Gesperrt