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GebG, AVerwGebO: Rohbauwerte und Stundensatz 2016

Verfasst: 07.12.2015, 20:55
von Sebastian Veelken
Im Ministerialblatt NRW vom heutigen 07.12.2015 erfolgt die
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung 2016
  1. Die bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten im Jahr 2016 zugrunde zu legenden Rohbauwerte bleiben gegenüber den mit Bekanntmachung vom 23. Juli 2012 (MBl. NRW. S. 616) für das Jahr 2013 festgelegten Rohbauwerten unverändert.
  2. Der Stundensatz für das Jahr 2016 beträgt EUR 78,00.
Die in früheren Jahren zumeist vorlaufend erfolgte Änderung der nach allgemeinem Verwaltungsrecht zu erhebenden Stundensätze habe ich für 2015 noch nicht gefunden - möglicherweise möchte man erst den Jahreswechsel abwarten.