AVerwGebO: TS 2, aber nicht für untere Bauaufsichtsbehörden

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Sebastian Veelken
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AVerwGebO: TS 2, aber nicht für untere Bauaufsichtsbehörden

Beitrag von Sebastian Veelken »

Im GVBl. vom 05.05.2017 wird eine Änderung der AVerwGebO bekannt gemacht.
Anders als sonst erstreckt sie sich über mehrere Artikel und ist deshalb etwas unübersichtlicher als sonst, weil die Tarifstellen nicht konsequent aufsteigend sortiert sind.

Aus dem Baubereich sind in den Artikeln 1 und 2 jeweils Änderungen an den Tarifstellen für CE-Kennzeichnungen und Zulassungen für Bauprodukte betroffen - m.E. eher nichts für untere Bauaufsichtsbehörden.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Daten des Inkrafttretens der einzelnen Artikel (6. Mai bzw. 28. Juni 2017).
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