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AVerwGebO zur neuen BauO

Verfasst: 28.12.2018, 09:01
von Sebastian Veelken
Mit der 38. Änderungsverordnung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung werden zahlreiche baurechtliche Gebührenregelungen an die Änderungen der Landesbauordnung angepasst.
Sie wird im GBVL. Nr. 32 vom 28.12.2018, S. 730 ff. bekannt gemacht und gilt ab dem 1. Januar 2019.

Bitte achten Sie auch auf die weiteren Änderungen im Erlassbereich vom heutigen Tage!