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AVerwGebO: Diverse bauaufsichtliche Gebührentatbestände geändert

Verfasst: 22.10.2019, 21:50
von Sebastian Veelken
Mit der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung wird der Allgemeine Gebührentarif geändert. Die Änderungen betreffen u.a. diverse bauaufsichtliche Gebührentatbestände.
Mehr dazu im GVBL. Nr. 23 vom 22.10.2019, S. 762 ff..
Die Änderungen treten am 23. Oktober 2019 in Kraft.
Die jeweils geltende Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW gibt es im Internetangebot des Landes NRW. Änderungen werden dort in der Regel zügig nach dem Inkrafttreten nachgepflegt.

P.S.: Vielen Dank an Herrn Büsching für den Hinweis - dieses Thema erreicht mich in meinem Urlaub ;-)