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SBauV: Schreibfehler berichtigt

Verfasst: 22.02.2020, 19:49
von Sebastian Veelken
Zwei kleinere Korrekturen an der SBauV werden mit jeweils separaten Änderungsverordnungen behoben. Beide sind im GVBl. Nr. 4 vom 17.02.2020 enthalten.
  • In Artikel 1 Nummer 61 Buchstabe a wird in Nummer 4 das Wort „Längsseite“ durch das Wort „Längsseiten“ ersetzt.
  • In § 46 Nummer 5 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „2“ ersetzt.