BauO NRW §§ 60 u.a.: Bauaufsichtliche Anforderungen an Unterkünfte für Beschäftigte

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Sebastian Veelken
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BauO NRW §§ 60 u.a.: Bauaufsichtliche Anforderungen an Unterkünfte für Beschäftigte

Beitrag von Sebastian Veelken »

Im MBl. NRW., Ausgabe 2020 Nr. 21 vom 21.8.2020, S. 462 ff. wird der "Erlass zur baurechtlichen und wohnungsaufsichtsrechtlichen Behandlung von Unterkünften für Beschäftigte" veröffentlicht.
Er enthält Auslegungshilfen zur Baugenehmigungsbedürftigkeit sowie den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an sog. "Arbeiterwohnungen", "Monteurwohnungen" o.ä., außerdem Hinweise zur wohnungsaufsichtlichen Behandlung.
Da haben ganz unübersehbar die nunmehr auch ministeriell festgestellten hygienischen Missstände in der Fleischindustrie Pate gestanden - ähnliche Fallgestaltungen gibt es aber auch andernorts im ländlichen Raum wie auch in Ballungsräumen, nämlich bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften und sog. Bauarbeiterwohnungen/Monteurwohnungen.

Da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine (für die Bau- und Wohnungsaufsichtsbehörden verbindliche) Auslegungshilfe handelt, gibt es zu diesem Thema auch keinen Bestandsschutz, sprich: die Anwendung ist auch rückwirkend möglich.
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