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BauO NRW §§ 60 u.a.: Bauaufsichtliche Anforderungen an Unterkünfte für Beschäftigte

Verfasst: 24.08.2020, 19:35
von Sebastian Veelken
Im MBl. NRW., Ausgabe 2020 Nr. 21 vom 21.8.2020, S. 462 ff. wird der "Erlass zur baurechtlichen und wohnungsaufsichtsrechtlichen Behandlung von Unterkünften für Beschäftigte" veröffentlicht.
Er enthält Auslegungshilfen zur Baugenehmigungsbedürftigkeit sowie den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen an sog. "Arbeiterwohnungen", "Monteurwohnungen" o.ä., außerdem Hinweise zur wohnungsaufsichtlichen Behandlung.
Da haben ganz unübersehbar die nunmehr auch ministeriell festgestellten hygienischen Missstände in der Fleischindustrie Pate gestanden - ähnliche Fallgestaltungen gibt es aber auch andernorts im ländlichen Raum wie auch in Ballungsräumen, nämlich bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften und sog. Bauarbeiterwohnungen/Monteurwohnungen.

Da es sich nicht um eine Gesetzesänderung, sondern um eine (für die Bau- und Wohnungsaufsichtsbehörden verbindliche) Auslegungshilfe handelt, gibt es zu diesem Thema auch keinen Bestandsschutz, sprich: die Anwendung ist auch rückwirkend möglich.