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Fernstraßen-Bundesamt

Verfasst: 15.12.2020, 21:47
von Sebastian Veelken
Das neu gegründete Fernstraßen-Bundesamt übernimmt zum 1. Januar 2021 die Zuständigkeit für diverse, früher bei den Landesverwaltungen angesiedelte Aufgaben, insbesondere für die Zustimmung gem. § 9 Abs. 2 S. 1 FStrG n. F. in Baugenehmigungs- oder anderen Genehmigungsverfahren in der Anbaubeschränkungszone der Bundesautobahnen.