TGA Empfehlungen NRW (unverbindlich)

Baurechtliche Vorschriftenänderungen des Jahres 2008 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
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Sebastian Veelken
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TGA Empfehlungen NRW (unverbindlich)

Beitrag von Sebastian Veelken »

Für die Bauaufsichtsbehörden sind sie unverbindlich, aber vielleicht für Ihre Kommunen als Ausrüstungsmaßstab von Interesse:
Die TGA-Empfehlungen NRW dienen dazu, die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung in den von Dienststellen und Einrichtungen, Hochschulen, Universitätsklinika, Landesbetrieben und Sondervermögen des Landes genutzten, landeseigenen oder angemieteten Gebäuden funktionsgerecht, sicher, wirtschaftlich, energiesparend und umweltschonend zu planen, zu bauen und zu betreiben. Sie konkretisieren damit die baupolitischen Ziele des Landes.
Das Land hat seinen Runderlass (gerichtet an die Dienststellen des Landes) als knappe Notiz im MBl Nr. 19 vom 17.07.2008, S. 355 ff. bekanntgemacht.
Inhaltlich verweist es auf die jeweils aktuellen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW.
Direkt zur Übersicht "TGA-Empfehlungen NRW" auf den Seiten des MBV incl. Downloadmöglichkeit.

Weil es sich nicht um eine "richtige" Vorschrift für die Bauaufsichtsbehörden handelt, ist eine Information per Newsletter unterblieben.
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