Einzelhandelserlass 2008 veröffentlicht

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Sebastian Veelken
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Einzelhandelserlass 2008 veröffentlicht

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das MBV und das Wirtschaftsministerium haben den überarbeiteten Einzelhandelserlass veröffentlicht. Auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr ist er unter Stadtentwicklung... zu finden.
Direkt zum Einzelhandelserlass 2008 beim MBV
Zur Vorlage von Bauanträgen heißt es in Ziffer 5.6 nunmehr:
5.6 Vorlage bei der Bezirksregierung
Werden Einkaufszentren oder Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche
  • außerhalb eines von der Gemeinde festgelegten (Nr. 3.1.2 und 4.1) und mit der Bezirksregierung
    abgestimmten zentralen Versorgungsbereichs oder
  • innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs, wenn die Regelvermutung des § 24a
    Abs. 2 Satz 4 LEPro (Nr. 3.1.2) überschritten ist,
beantragt, so legt die Bauaufsichtsbehörde unmittelbar nach Eingang der vollständigen Unterlagen der Bezirksregierung eine Ausfertigung des Bauantrags oder der Bauvoranfrage auf dem Dienstweg vor, damit diese feststellen kann, ob sich das Vorhaben auf die Ziele der Raumordnung oder die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auswirkt. Äußert sich die Bezirksregierung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang bei der Bezirksregierung, kann die Bauaufsichtsbehörde davon ausgehen, dass keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.
Hat eine Gemeinde ihre zentralen Versorgungsbereiche nicht mit der Bezirksregierung abgestimmt, legt die Bauaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Bauanträge bzw. Bauvoranfragen für Einkaufszentren und Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche außerhalb von in Bebauungsplänen festgesetzten Kern- und Sondergebieten vor.
Weitere für Bauaufsichtsbehörden besonders relevante Punkte finden sich unter 5.4 und 5.5.

Aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 09.10.2008:
Den Einzelhandel in den Innenstädten zu stärken, ist das Ziel des novellierten Einzelhandelserlasses, den Wirtschaftsministerin Christa Thoben und Bauminister Oliver Wittke am Donnerstag (9. Oktober) in Düsseldorf vorgestellt haben. Mit Konzepten und gezielter Bauleitplanung sollen die Kommunen sicherstellen, dass in den Stadtkernen diejenigen Sortimente erhalten bleiben, die als „zentrenrelevant“ definiert werden – wie Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Foto/Optik und Uhren/Schmuck. Dagegen können Möbelmärkte, Gartencenter und Baumärkte auch außerhalb der Stadtkerne entstehen. Sie dürfen auf maximal 2.500 Quadratmetern zentrenrelevante Produkte anbieten. Damit soll eine Chancengleichheit bei den Standortbedingungen erreicht werden.

„Der Handel ist für funktionierende Innenstädte außerordentlich wichtig. Mit dem Einzelhandelserlass wollen wir stadt- und regionalverträgliche, ausgewogene Versorgungsstrukturen erhalten“, erklärte Wirtschaftsministerin Thoben.

„Wer in größerem Umfang zentrenrelevante Sortimente anbieten will, muss sich auch um einen Standort in der City bemühen“, sagte Bauminister Wittke. „Angesichts der demographischen Entwicklung ist es eine wichtige Aufgabe der Gemeinden, auch die Nahversorgung etwa mit Lebensmitteln rund um die Wohngebiete sicherzustellen. Mit Hilfe von örtlichen Einzelhandelskonzepten können die Kommunen klare Vorgaben setzen“, erläuterte der Minister. Solche Konzepte seien eine verlässliche Grundlage, um die Entwicklung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung zu steuern und Ansiedlungsvorhaben zu beurteilen. Damit könne ein ruinöser Wettbewerb in den Städten verhindert werden.

Seit der Fassung des Einzelhandelserlasses aus dem Jahr 1996 haben sich die Rahmenbedingungen zur Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben erheblich verändert. 2007 hatte die Landesregie­rung eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die klare Zielvorgaben für den großflächigen Einzelhandel enthält. Danach darf großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten grundsätzlich nur noch in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden, also in Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortsmittelpunkten. Davon betroffen sind Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, die eine Geschossfläche von mehr als 1200 qm oder eine Verkaufsfläche von mehr als 800 qm aufweisen.
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