Die bauaufsichtlichen Kernthemen (Tarifstellen 2 - Baurechtliche Angelegenheiten) bleiben unverändert.
Änderungen gibt es in diesem Bereich lediglich bei den sonstigen Gebühren, und zwar
- zum einen für die Anerkennungen etc. der Prüfingenieure und
- zum anderen durch die Neueinführung einer TS 2.9.6 Prüfung und Begutachtung von Abgasanlagen (zu § 43 Abs. 7 BauO) für die Bezirksschornsteinfegermeister.
- Außerdem wird die Mindestgebühr bei Vomhundert- bzw. Vomtausendsätzen in § 4 AVerwGebO von bislang 5 auf 10 EUR heraufgesetzt.