Auf der Grundlage des sog. Hochschulfreiheitsgesetzes wurde das Hochschulgesetz des Landes NRW geändert. Es ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten und beinhaltet in seinen §§ 2 und 5 Regelungen über eine weitgehende - auch finanzielle - Selbständigkeit der Hochschulen.
Die Finanzierung der Hochschulen erfolgt danach über Zuschüsse, die zwar aus dem Landeshaushalt stammen, deren haushaltsrechtliche Behandlung aber (ausschließlich) nach dem Hochschulgesetz erfolgt.
Edit 06.02.2007: Nicht aufrechterhalten wird:
Es spricht einiges dafür, dass die Hochschulen demnach nicht mehr nach dem Haushaltsplan des Landes verwaltet werden und daher den Befreiungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Gebührengesetz NRW nicht mehr für sich in Anspruch nehmen können.
Zu finden war das Gesetz bereits im GVBL NRW Nr. 30 vom 16.11.2006, S. 474 ff.
Gebührenpflicht der Hochschulen ab 01.01.2007?
- Sebastian Veelken
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Gebührenpflicht der Hochschulen ab 01.01.2007?
Zuletzt geändert von Sebastian Veelken am 06.02.2007, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hochschulen bleiben doch gebührenbefreit.
Wer Vorschriften zuende liest ist klar im Vorteil...
Hier: Durch Art. 5 Nr. 5 des Hochschulfreiheitsgesetzes wurde zum 01.01.2007 auch das Gebührengesetz geändert:
Damit dürfte es regelmäßig bei der Gebührenfreiheit bleiben.
Hier: Durch Art. 5 Nr. 5 des Hochschulfreiheitsgesetzes wurde zum 01.01.2007 auch das Gebührengesetz geändert:
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(1) Von Verwaltungsgebühren sind befreit
1. (...)
2. das Land und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach dem Haushaltsplan des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, sowie die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes, soweit die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung der Aufgaben im Sinne des § 3 Hochschulgesetz dient, ...