Die Serie der Erlasse der augenscheinlich außerordentlich komplizierten Beteiligung der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden im Baugenehmigungsverfahren in NRW wird mit einem Erlass vom 27.02.2007 - Az. VI A 1 - 901.3/202 fortgesetzt.
Danach gilt:
Beteiligung der militärischen Luftfahrtbehörden Wehrbereichsverwaltungen) bei Hindernissen ab 20 m über Grund (dem Wortlaut nach wohl auch in innerstädtischen Gebieten!)
Beteiligung der zivilen Luftfahrtbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf und Münster) nach § 14 LuftVG grundsätzlich erst bei 100 m über Grund (Ausnahmsweise auch schon für 30 m hohe Gebäude auf näher definierten Bodenerhebungen).
:wink: Es lebe der Bürokratieabbau! :wink:
Der Erlass ist zumindest bislang nicht veröffentlicht.
Beteiligung der zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden
- Sebastian Veelken
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