Gut versteckt in der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" wird dort in Artikel 4 Ziffer 7 die Übergangsfrist für die Geltungsdauer der Arbeitsstättenrichtlinien bis maximal zum 31.12.2012 verlängert.
Sie wären nach der alten Fassung spätestens Ende August 2010 außer Kraft getreten.
BGBl I Nr. 38, S. 960 ff.
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Arbeitsstättenrichtlinien: Geltungsdauer verlängert
- Sebastian Veelken
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