Vorschriften-Update
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update
Hier finden Sie einen Vermerk über das jeweils letzte versandte Vorschriften-Update.
- Sebastian Veelken
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23.09.2009
WHG: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts tritt im Wesentlichen am 1.
März 2010 in Kraft, teilweise ist es aber auch schon zum 7. August 2009
in Kraft getreten.
U.a. haben sich die Regelungen zu den Bauverboten in festgesetzten
Überschwemmungsgebieten verschoben und sind künftig in § 76 + 78 WHG
zu finden. Künftig unterliegt die Errichtung oder Erweiterung baulicher
Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB dem Verbotstatbestand des Abs.
1, es kann nur im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden.
Landschaftsgesetz, BNatSchG
Im BGBl. Nr. 51 vom 6.08.2009 wird das Gesetz zur Neuregelung des
Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege bekanntgemacht. Das
Gesetz tritt zum 01.03.2010 in Kraft.
HOAI-Novelle
Die novellierte HOAI ist im BGBl. I Nr. 53 vom 17. August 2009, S. 2732
bekanntgemacht worden und damit am 18. August 2009 in Kraft getreten.
Sprengstoffrecht
Ob eine Änderung des Sprengstoffgesetzes und der Sprengstoffverordnung
Ihren Aufgabenbereich betrifft, müssten Sie im Zweifelsfall noch prüfen:
Die Sprengstoffverordnung betrifft jedenfalls die
Brandschutzdienststellen und/oder örtlichen Ordnungsbehörden, denen gem. §
23 SprengstoffV Feuerwerke anzuzeigen sind.
Ebenso dienen die Richtlinien über den Feuerschutz in landeseigenen und
in sonstigen vom Land genutzten Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für
Bauaufsichtsbehörden eher der allgemeinen Information - bindend sind sie
für die Einrichtungen des Landes.
ENTWICKLUNGEN UNTER BEOBACHTUNG
Noch nicht abgeschlossen und deshalb unter Beobachtung sind folgende
Vorgänge:
- BauO §§ 6 und 70: DL-RL-Gesetz NRW - Geplante Änderungen im
Abstandflächenrecht
- EU-Dienstleistungsrichtlinie: Einheitlicher Ansprechpartner in NRW
- EEWärmegesetz / Durchführungsgesetz NRW
- LEPro: Auskunftsersuchen der EU-Kommission
Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts tritt im Wesentlichen am 1.
März 2010 in Kraft, teilweise ist es aber auch schon zum 7. August 2009
in Kraft getreten.
U.a. haben sich die Regelungen zu den Bauverboten in festgesetzten
Überschwemmungsgebieten verschoben und sind künftig in § 76 + 78 WHG
zu finden. Künftig unterliegt die Errichtung oder Erweiterung baulicher
Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB dem Verbotstatbestand des Abs.
1, es kann nur im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden.
Landschaftsgesetz, BNatSchG
Im BGBl. Nr. 51 vom 6.08.2009 wird das Gesetz zur Neuregelung des
Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege bekanntgemacht. Das
Gesetz tritt zum 01.03.2010 in Kraft.
HOAI-Novelle
Die novellierte HOAI ist im BGBl. I Nr. 53 vom 17. August 2009, S. 2732
bekanntgemacht worden und damit am 18. August 2009 in Kraft getreten.
Sprengstoffrecht
Ob eine Änderung des Sprengstoffgesetzes und der Sprengstoffverordnung
Ihren Aufgabenbereich betrifft, müssten Sie im Zweifelsfall noch prüfen:
Die Sprengstoffverordnung betrifft jedenfalls die
Brandschutzdienststellen und/oder örtlichen Ordnungsbehörden, denen gem. §
23 SprengstoffV Feuerwerke anzuzeigen sind.
Ebenso dienen die Richtlinien über den Feuerschutz in landeseigenen und
in sonstigen vom Land genutzten Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen für
Bauaufsichtsbehörden eher der allgemeinen Information - bindend sind sie
für die Einrichtungen des Landes.
ENTWICKLUNGEN UNTER BEOBACHTUNG
Noch nicht abgeschlossen und deshalb unter Beobachtung sind folgende
Vorgänge:
- BauO §§ 6 und 70: DL-RL-Gesetz NRW - Geplante Änderungen im
Abstandflächenrecht
- EU-Dienstleistungsrichtlinie: Einheitlicher Ansprechpartner in NRW
- EEWärmegesetz / Durchführungsgesetz NRW
- LEPro: Auskunftsersuchen der EU-Kommission
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update 11.10.2009
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
der Runderlass
Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen
wurde zum 9. Oktober 2009 geändert.
Die Änderungen sind im MBl NRW vom 08.10.2009, S. 450 f. bekanntgemacht.
Die Änderungen betreffen u. a. Kinderspielplätze in Wohngebieten und Sonderregelungen für Volksfeste.
Für Flugplatz-Anlieger ist möglicherweise auch die Änderung der Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 2. FluLSV relevant, die bereits zum 15.09.2009 in Kraft getreten ist.
Schließlich zeichnet sich eine zügige Umsetzung der "Ochtrup-Entscheidung" des VerfGH NRW im Landesentwicklungsprogramm ab.
der Runderlass
Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen
wurde zum 9. Oktober 2009 geändert.
Die Änderungen sind im MBl NRW vom 08.10.2009, S. 450 f. bekanntgemacht.
Die Änderungen betreffen u. a. Kinderspielplätze in Wohngebieten und Sonderregelungen für Volksfeste.
Für Flugplatz-Anlieger ist möglicherweise auch die Änderung der Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 2. FluLSV relevant, die bereits zum 15.09.2009 in Kraft getreten ist.
Schließlich zeichnet sich eine zügige Umsetzung der "Ochtrup-Entscheidung" des VerfGH NRW im Landesentwicklungsprogramm ab.
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update 01.11.2009
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nur eine einzige Änderung - aber die Bauaufsichtsbehörden wollen Sie sicherlich rechtzeitig in ihre Systeme einpflegen:
Die für die Gebührenberechnung in bauaufsichtlichen Angelegenheiten anzusetzenden Stundensätze werden für 2010 von jetzt 68 af dann 71 Euro angehoben.
Die anzusetzenden Rohbauwerte bleiben unverändert.
Zu den Einzelheiten...
(...)
nur eine einzige Änderung - aber die Bauaufsichtsbehörden wollen Sie sicherlich rechtzeitig in ihre Systeme einpflegen:
Die für die Gebührenberechnung in bauaufsichtlichen Angelegenheiten anzusetzenden Stundensätze werden für 2010 von jetzt 68 af dann 71 Euro angehoben.
Die anzusetzenden Rohbauwerte bleiben unverändert.
Zu den Einzelheiten...
(...)
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update 07.12.2009
(...)
- Die EnEV-UVO an die vorausgegangenen Änderungen der Energie-Einsparverordnung des Bundes (EnEV) angepaßt, so dass die Begrifflichkeiten und Verweise nunmehr wieder übereinstimmen sollten.
Die drei Anlagen (!) enthalten überdies Muster für die unterschiedlichen auszustellenden Bescheinigungen.
- Die Durchführungsverordnung zum BauGB (DVO BauGB) wurde insgesamt bereinigt, die Zuständigkeitsregelungen - soweit ersichtlich ohne sachliche Änderungen - an Änderungen im BauGB angepasst. Überdies wurde die Berichtspflicht verstetigt.
- Der Erlass mit dem verheißungsvollen Namen GIRL und dem deutlich weniger attraktiven Titel "Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL - )" wurde samt Anlagen neu bekanntgemacht. Welche inhaltlichen Änderungen dabei erfolgt sind, konnte ich leider nicht übersehen. Falls Sie mehr dazu wissen, sind Sie herzlich aufgerufen, es in dem entsprechenden Forenbeitrag als "Antwort" zu ergänzen
- Erlass Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten bei Bränden geändert
Der Erlass (nicht die Schulbaurichtlinie!) wurde in kleineren Punkten an technische Veränderungen angepasst, außerdem wurde die Geltungsdauer bis 2014 verlängert.
- Neuer Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik für Baugenehmigungen ab Januar 2010
- Die DIBt-Übertragungsverordnung - DIBt-ÜtVO zur Übertragung von Befugnissen auf das Deutsche Institut für Bautechnik wurde insgesamt - und rückwirkend zum 03.12.2004 (!) - neu bekanntgemacht.
Noch nicht dabei ist der Hinweis auf die Sonderbauverordnung (VStättVO, BeVO, VkVO, HochhVO) und die neue Prüfverordnung , die ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen und deren
Bekanntmachung kurzfristig erfolgen soll. Informationen zu den Inhalten und zum Stand des Verfahrens finden Sie deshalb derzeit noch in der Rubrik "Entwicklungen unter Beobachtung"
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update 10.12.2009
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
gleich im Fünferpack enthält das Gesetz- und Verordnungsblatt vom heutigen
Tage Vorschriftenänderungen, die für Bauaufsichtsbehörden relevant sind,
nämlich
- die neue "zusammengefasste" Sonderbauverordnung – SBauVO, die zahlreiche
einzelne Sonderbauverordnungen ersetzen wird
- die Änderung der BauPrüfVO
- eine Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige
nach der Landesbauordnung (SV-VO)
- die neue Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte
und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)
- und die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und
wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW),
die die bisherige TPrüfVO ersetzen soll.
Mehr dazu finden Sie bei nrw-baurecht.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Veelken(...)
gleich im Fünferpack enthält das Gesetz- und Verordnungsblatt vom heutigen
Tage Vorschriftenänderungen, die für Bauaufsichtsbehörden relevant sind,
nämlich
- die neue "zusammengefasste" Sonderbauverordnung – SBauVO, die zahlreiche
einzelne Sonderbauverordnungen ersetzen wird
- die Änderung der BauPrüfVO
- eine Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige
nach der Landesbauordnung (SV-VO)
- die neue Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte
und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung – BauPAVO NRW)
- und die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und
wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW),
die die bisherige TPrüfVO ersetzen soll.
Mehr dazu finden Sie bei nrw-baurecht.de.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Veelken(...)
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update
(...)
- VwVG
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz wurde geändert. Soweit ersichtlich dürften die Punkte für die Tätigkeit der Bauaufsichtsbehörden aber nicht relevant sein. - Informationsfreiheitsgesetz: Geltungsdauer verlängert
Die Geltungsdauer des IFG wurde ebenfalls ohne größere Diskussion verlängert. (...) - OBG - Bauaufsichtlich irrelevante Anpassungen
Im Ordungsbehördengesetz gab es ein paar redaktionelle Anpassungen, die für die Bauaufsichtsbehörden materiellen relevanten Kernvorschriften sind davon aber unberührt geblieben. - FSHG
Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz bekommt einen neuen "§ 24 b Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen", was möglicherweise die zum Teil ebenfalls mitlesenden Brandschutzdienststellen interessieren dürfte. - AVerwGebO:
Außerdem gab es kleinere Änderungen am Gebührentarif, nämlich eine Heraufsetzung der Mindestgebühr bei Vomhundert- bzw. Vomtausendsätzen,
außerdem Gebührenregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister und Prüfingenieure. - Das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen
wurde bekanntgemacht, es tritt am 28. Dezember in Kraft. Die inhaltlichen Pflichten zur Verbesserung der Kooperation zwischen verschiedenen Genehmigungsbehörden sind ja aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie schon länger bekannt - bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich für die Bauaufsichtsbehörden und ihre Verfahrensorganisation ergeben. - Neue Bauaufsichtsbehörden Bedburg und Elsdorf ab 2011
Schon zum Jahreswechsel 2009/2010 hingegen werden Attendorn, Verl und Xanten mittlere kreisangehörige Städte mit eigenen Bauaufsichtsbehörden.
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update
Heute erschienen:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ein frohes neues Jahr wünsche ich Ihnen!
Im Innenministerium sind zum Ende des alten Jahres noch einmal die Druckerpressen heißgelaufen, beinahe täglich erschien das Gesetz- und Verordnungsblatt. Wie hektisch es dabei zuging, belegen nicht zuletzt die fast ebenso zahlreichen Korrektur-Bekanntmachungen am Folgetag.
* BauO § 6 u.a.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen der Normenprüfung in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Vorschriften (DL-RL-Gesetz NRW) wurde - wie bereits im Forum angekündigt - u. a. auch § 6 BauO NRW erneut geändert. (GVBl. Nr. 41 S. 863). Die Änderung ist zum 28. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Mehr dazu unter viewtopic.php?f=28&t=558
* EEWärmeG-DG NRW in Kraft
Das Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen ist zum 24. Dezember 2009 in Kraft getreten. Zuständig für die Ausführung sind nicht die Bauaufsichtsbehörden, sondern - wie im Verfahren vorgesehen - allgemein die kreisfreien Städte, die Großen und die Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden.
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update
28.10.2010
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
lange Zeit ist seit dem letzten Versand eines Vorschriften-Updates vergangen. Nun gibt es wieder etwas zu berichten:
Das Bürokratieabbaugesetz I tritt bekanntlich zum 31.12.2010 außer Kraft. Die Geltungsdauer soll zwar in Teilen verlängert werden, (...)
Mehr dazu unter viewtopic.php?f=8&t=643
Außerdem wird auf eine Kleine Anfrage im Landtag zum Thema "Brandschutz bei Photovoltaikanlagen" hingewiesen
(viewtopic.php?f=8&t=645)
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
(...)
Zum heutigen 12. April ist die novellierte Camping- und Wochenendplatzverordnung in Kraft getreten. Mehr dazu finden Sie unter viewtopic.php?f=32&t=666
Nachgetragen sei hier noch das Außerkrafttreten des Ausführungsgesetzes zur VwGO. (...)
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update 11.05.2011
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
im heutigen Ministerialblatt wird die Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von
Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen nebst zugehörigen Erläuterungen bekanntgemacht. Sie ist damit für die
Bauaufsichtsbehörden ab sofort verbindlich.
Mehr dazu finden Sie unter viewtopic.php?f=32&t=681
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update
(...)
im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 3.6.2011, Seite 271 wurde eine Änderung sowohl der Landesbauordnung als auch des zivilen Nachbarrechtsgesetzes bezüglich der nachträglichen Wärmedämmung bestehender grenzständiger Außenwände bekanntgemacht.
Die Änderung gilt seit dem 4. Juni 2011.
Mehr dazu unter viewtopic.php?f=32&t=658
(...)
im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 3.6.2011, Seite 271 wurde eine Änderung sowohl der Landesbauordnung als auch des zivilen Nachbarrechtsgesetzes bezüglich der nachträglichen Wärmedämmung bestehender grenzständiger Außenwände bekanntgemacht.
Die Änderung gilt seit dem 4. Juni 2011.
Mehr dazu unter viewtopic.php?f=32&t=658
(...)
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update 18.07.2011
In der korrigierten (zweiten) Version hieß es schließlich richtig:
(...)
nachdem es lange Zeit ja doch eher ruhig war, scheint sich in Landesregierung und Ministerien derzeit etwas zu regen.
1. Der Windenergieerlass wurde auch pressewirksam angekündigt und ist deshalb evtl. bereits bekannt.
2. Der Erlass zum Thema "Benennung eines zentralen Ansprechpartners für Großveranstaltungen" befasst sich neben diesem Thema auch mit der Aktualisierung von Sicherheitskonzepten sowie der Aufnahme eines unerwarteten Besucherandrangs als Störszenario.
3. Noch im Gesetzgebungsverfahren ist eine Änderung der Bauordnung zur Genehmigungsfreiheit von Solaranlagen und Kleinwindkraftanlagen.
4. Eine Änderung im LImSchG privilegiert dort schon einmal die Kindergeräusche, ein ähnlich gelagertes Ziel verfolgen auf Bundesebene zwei weitere Änderungsansätze im BImSchG sowie bei der Baurechtsnovelle. Die beiden letzteren sind aber noch nicht abgeschlossen.
(...)
- Sebastian Veelken
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Vorschriften-Update 02.08.2011
mitten im Sommerloch sind Änderungen des Baugesetzbuches sowie des
Bundesimmissionsschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht
worden und in Kraft getreten.
1.) Baugesetzbuch
Die Änderung des BauGB durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes
bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden betrifft u.a. § 35
BauGB in "klimarelevanten" Privilegierungen und Entpriviliegierungen,
aber mit § 248 BauGB auch das Maß etc. der baulichen Nutzung, wenn es um
Energieeinsparungsmaßnahmen geht.
Weitere Änderungen zum gleichen Themenkreis betreffen eher den Bereich
der Bauleitplanung und dürften zumindest für die Stadtplaner unter Ihnen
ebenfalls von Interesse sein.
2.) Bundesimmissionsschutzgesetz
(Auch) im BImSchG sind jetzt die von Kindern ausgehenden Geräusche
(endlich ist es kein "Lärm" mehr!) im Regelfall keine schädlichen
Umwelteinwirkungen mehr ( § 22 Abs. 1a BImSchG).
- Sebastian Veelken
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Re: Vorschriften-Update 25.09.2011
(...)
ausnahmsweise gibt es für eine einzelne, vergleichsweise kleine Änderung einen eigenen Newsletter. Das hat seinen Grund darin, dass das Thema gebührenmäßig für die Bauaufsichtsbehörden von großer Bedeutung ist:
Das Bauministerium des Landes NRW hat mit einer Reparatur-Änderung an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung auf eine Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen zu den Gebühren bei Sonderbauten reagiert. Die Vorschrift wurde rückwirkend zum 30. September 2006(!) in Kraft gesetzt.(...)