(Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien * EAG EE)" enthält in Artikel 5a auch eine Änderung von § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG).
Sie stand schon am 15. April im Bundesgesetzblatt, tritt aber erst jetzt - am 01.01.2012 - in Kraft.
(BGBl. I Nr. 17 vom 15.04.2011, Seite 635)
Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen wird deshalb mit Wirkung zum 01. Januar 2012 um Merkmale zu:
- Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehenen Energie,
- Anlagen zur Lüftung,
- Anlagen zur Kühlung sowie
- Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Pressemitteilung von "Informationstechnik NRW".
Die elektronisch verfügbaren Formulare unter Bautätigkeitsstatistik online sollen rechtzeitig in der aktualisierten Form verfügbar sein.
Nachtrag 22.03.2019:
Das Hochbaustatistikgesetz ist ein Bundesgesetz, im Internet zu finden bei Gesetze im Internet.
Der Link zu den Meldebögen wurde auf SSL umgestellt.