Die im Bürokratieabbaugesetz I eingeführte Frist zum Eintritt der Genehmigungsfiktion bei anbaurechtlichen Entscheidungen nach dem Straßen-und Wegegesetz und die Ermessensreduzierung bei der Zulassung von Ausnahmen vom Werbeverbot an Landes- und Kreisstraßen sollen nunmehr dauerhaft in das StrWG übernommen werden.
Das Gesetzgebungsverfahren im Landtag läuft, zum Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 15/3045)
Da die Regelungen ansonsten zum 31.12.2011 auslaufen würden, dürfte ein zügiges Verfahren angestrebt sein.
Nachtrag 22.12.2011:
Das Gesetzgebungsverfahren sollte mit dem Beschluss zu TOP 6 der Plenarsitzung am 21.12.2011 abgeschlossen werden, vermutlich im Sinne des Vorschlags. Die offizielle Dokumentantion war aber heute noch nicht soweit.
StrWG: Genehmigungsfiktion u.a. dauerhaft
- Sebastian Veelken
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StrWG: Genehmigungsfiktion beschlossen
Pressemitteilung des Landtags:
Fehlt nur noch die Verkündung im GVBl.(21.12.2011) In seiner Plenarsitzung am 21. Dezember 2011 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die folgenden Gesetze verabschiedet:
(...)
5. Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes I
In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen aller Fraktionen.
Das Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, übernimmt dauerhaft die Vorschriften des § 2 Nummer 1 des Bürokratieabbaugesetzes, die ansonsten zum 31. Dezember 2011 außer Kraft gesetzt würden. Die Genehmigung bei anbaurechtlichen Entscheidungen bei der Erweiterung von Unternehmen mit Zufahrten zu Landes- und Kreisstraßen werden ebenso erleichtert wie Ausnahmen vom Werbeverbot an Landes- und Kreisstraßen.
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StrWG: Genehmigungsfiktion u.a. dauerhaft
...die Bekanntmachung ist im GVBl. Nr. 34 vom 30.12.2011, S. 731 erfolgt.
Zum GVBl.
Die Änderung tritt damit am 31. Dezember in Kraft.
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Die Änderung tritt damit am 31. Dezember in Kraft.