Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat die
"Niederschrift über die Dienstbesprechungen 2006 mit den Bauaufsichtsbehörden im Januar und Februar 2007" an die Bauaufsichtsbehörden übermittelt. Diese Niederschrift hat für die Behörden Erlasscharakter.
Sie enthält in weiten Teilen die bereits veröffentlichten Erläuterungen zu § 6 BauO, aber auch weitergehende Hinweise u.a. zur Barrierefreiheit gem. § 55 BauO NRW und zahlreichen anderen Vorschriften.
Wie immer bei Erlassen sind diese für die nachgeordneten Behörden verbindlich, gegenüber dem Bürger können sie jedoch dessen bestehende Rechte nicht einschränken.
Dieses Protokoll und auch die älteren Niederschriften der Dienstbesprechungen veröffentlicht die Architektenkammer NRW auf ihrer Internetseite
Niederschrift über die Dienstbesprechungen 2006 ...
- Sebastian Veelken
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- Registriert: 11.09.2006, 21:46
- Wohnort: Düsseldorf
Niederschrift über die Dienstbesprechungen 2006 ...
Zuletzt geändert von Sebastian Veelken am 02.05.2007, 22:05, insgesamt 2-mal geändert.
Brandschutzanforderungen Altenpflegeheime Gruppenwohnbereich
Hier gibt es - anders als im Protokoll der Dienstbesprechung, den lesbaren und korrekten Link zu dem Arbeitspapier der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU "Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen vom 3. November 2004".
Zu finden auf der Seite des Ministeriums für Bauen und Verkehr über die Schaltflächen
Bauen
Bauverwaltung
Bauaufsicht
Sonderbauten
Krankenhäuser
Zu finden auf der Seite des Ministeriums für Bauen und Verkehr über die Schaltflächen
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Bauverwaltung
Bauaufsicht
Sonderbauten
Krankenhäuser
Barrierefreiheit: Checkliste für die Planung ... § 55 BauO
Und wo wir schon dabei sind: Die Anlage zu § 55 mit der Checkliste für die Planung öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen (§55 BauO NRW) scheint diejenige zu sein, die die Architektenkammer NRW ihren Mitgliedern unter
Mitglieder
Gesetze/Verordnungen
und dort
BauO,
Erläuterungen zu § 55 (v.a. letzte Seite)
anbietet (die eigentliche Checkliste findet sich auf der letzten der vier Seiten).
Mitglieder
Gesetze/Verordnungen
und dort
BauO,
Erläuterungen zu § 55 (v.a. letzte Seite)
anbietet (die eigentliche Checkliste findet sich auf der letzten der vier Seiten).
- Sebastian Veelken
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Auf den freundlichen Hinweis eines Benutzers wurde oben die Internet-Quelle bei der Architektenkammer hinzugefügt. Deshalb ist heute auch die Information an die Bezieher des kostenlosen Newsletters "Vorschriften-Update" herausgegangen.