Landschaftsgesetz NRW Änderung

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Landschaftsgesetz NRW Änderung

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Im GVBl. Nr. 14 vom 04.07.2007 wird eine Änderung des Landschaftsgesetzes bekanntgemacht, die am 05.07.2007 in Kraft tritt. Zum Gesetzestext: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_det ... d_id=10079

Der Beratungsvorgang im Landtag ist noch auf den Seiten des Landtags NRW verfügbar.

Als Kernpunkte gibt die Landesregierung im Gesetzentwurf u.a. an:
"Das Landschaftsgesetz wird im Sinne einer Deregulierung und Entbürokratisierung und der Anpassung an die zwingenden Bundes- und europarechtlichen Vorgaben novelliert. (Anm.: Es geht um eine Absenkung des Schutzniveaus vom NRW-Maximalstandards auf das bundes- und europarechtliche "Minimum")
Schwerpunkte sind dabei insbesondere:
- Die Erweiterung der „Natur auf Zeit-Vorschrift“ (§ 4 Abs. 3 Nr. 3). (Das scheinen u.a. 'Stillstands-Biotope' auf Brachflächen zu sein)
- Die grundsätzliche Anpassung von Vereinsmitwirkung und Vereinsklage an die Mitwirkungs- und Klagerechte im BNatSchG (§§ 12 Abs. 3 und 12b).
- Die Abschaffung des stadtökologischen Fachbeitrages für den baulichen Innenbereich (Streichung des § 15a Abs. 3).
- Die Einführung eines Vorrangs des zuerst entstandenen Rechts auf Bebauung vor dem gesetzlichen Biotopschutz (§ 62 Abs. 5)."
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