Die Gaststättenbauverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Zuge einer "Bürokratieabbaukampagne" der damaligen Landesregierung aufgehoben.
Sie enthielt - wie der Name schon nahegelegt - bauliche Anforderungen an Gaststätten.
Heute wohl noch am meisten vermisst wird § 22 GastBauV, der die Mindestanzahl an Toiletten in Gaststätten baurechtlich vorschrieb.
Zu finden ist diese Norm in ihrer ursprünglichen Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Nr. 2 vom 16.01.1984, S. 4 ff..
Nach heutigen Recht gibt es vergleichbare Anforderungen für Gaststätten mit mehr als 200 Besucherplätzen aus § 12 SonderbauVO.
Aufgehobene Gaststättenbauverordnung NRW (GastBauVO) finden
- Sebastian Veelken
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