Im MBl. vom 30.05.2014 sind die aktualisierten Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes veröffentlicht. Die Stundensätze wurden mit Wirkung ab 01.06.2014 durchgängig deutlich um 7 - 10 Euro erhöht.
Sie betragen danach für den
Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender und werden meist im zweiten Halbjahr aktualisiert.
Zu meiner Überraschung wurden die o.a. Richtwerte mit Wirkung ab heute (22.09.2014) ein zweites Mal für das laufende Jahr 2014 geändert.
Dabei wurden alle Werte um einheitlich 2 Euro gesenkt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=14555). Angesichts einer absehbaren Besoldungsanpassung im Beamtenbereich scheint das erst einmal überraschend, die Einheitlichkeit scheint eher auf einen Fehler im Berechnungsverfahren hinzudeuten - Einzelheiten sind mir aber nicht bekannt.
Die oben bereits erwähnte Anpassung der Rohbauwerte und Stundensätze für den Baubereich ist noch nicht erfolgt.