Alle Jahre wieder erfolgt die Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Die Rohbauwerte bleiben auch dieses Jahr unverändert, also auf dem Niveau von 2013.
Der Stundensatz wurde erhöht, von bisher 74,- Euro auf künftig 77,- Euro.