Die Mehrheitsfraktionen im Landtag haben es vorgezogen, die Sache spannend zu machen und heute - am Tage der Abstimmung - auf den letzten Drücker einen
Änderungsantrag einzubringen, um die weitere Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist doch noch zu ermöglichen, ohne politisch vermeintlich das Gesicht zu verlieren, indem man dem Antrag einer anderen Partei zustimmt.
Zu diesem Zweck wurde heute also noch schnell ein Änderungsantrag zu dem seit langem unverändert im Verfahren befindlichen Gesetzentwurf eingebracht, der statt der dauerhaften Entfristung "nur" eine Aussetzung um weitere vier Jahre vorsieht:
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in NRW vom 24. März 2005 (GV. NRW. S.186) außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
An Bürger und Bauherren, die sich angesichts der (vermeintlich) ablaufenden Frist genötigt sahen, schnell noch Bauanträge zu stellen, um nicht später an der Sieben-Jahres-Frist zu scheitern, hat man im Landtag nicht gedacht.
Damit wird - nach der noch ausstehenden Bekanntmachung die Sieben-Jahres-Frist künftig weiterhin ausgesetzt bleiben.
Das verstehe wer will - selten sah ein parlamentarischer Vorgang für mich so wenig sachorientiert aus wie dieser.