Verordnung zur Entfristung und Änderung befristeter Rechtsverordnungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr LT-Vorl. 16/2376
Die Befristungsregelungen folgender Ministerialverordnungen sollen aufgehoben werden:
Die Änderungsverordnung wurde ankündigungsgemäß im GVBl. Nr. 37 vom 05.12.2014 S. 847 f. bekanntgemacht, sie ist damit am 6.12.2014 in Kraft getreten.
Die genannten Rechtsverordnungen gelten damit unbefristet.