Zum 1. Oktober 2007 wird die Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV) geändert. Die Änderung ist für alle Vorhaben anzuwenden, für die ab dem 1. oktober 2007 der Bauatrag gestellt bzw. Bauanzeige erstattet wird (mehr dazu in § 28 Abs. 1 EnEV neu).
Weitere Übergangsregelungen für Energieausweise finden sich in § 29.
Zu finden im BGBl. I Nr. 34, S. 1519 ff..
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EnEV-Änderung zum 1. Oktober
- Sebastian Veelken
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EnEV im WWW noch nicht aktuell
Die Energieeinsparverordnung war im Internetangebot des Bundes heute noch nicht in der aktuellen Form verfügbar. Adresse für die Norm wäre:
http://www.gesetze-im-internet.de/enev/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/enev/index.html