Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in zivilrechtlicher Hinsicht mit der Blendwirkung einer Solaranlage beschäftigt und die daraus in dem konkreten Fall resultierenden Blendwirkungen für nachbarrechtlich unzumutbar erachtet.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2017, Az. I-9 U 35/17
Auch wenn es sich "nur" um ein zivilgerichtliches Urteil handelt, könnte es auch für den öffentlich-rechtlichen Bereich von Interesse sein. Wie man der Fallschilderung entnehmen kann, ist die Blendwirkung in jenem Fall schon beträchtlich.
Interessant ist die Entscheidung auch deshalb, weil sie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz , welches der Anlageneingentümer als Argument angeführt hatte, keine Vorrangwirkung gegenüber anderen Regelungen zugesprochen hat.
BauO § 3 (BGB § 904) Blendwirkung einer Solaranlage
- Sebastian Veelken
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