Mit Wirkung ab heute wurde die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geändert. Aus dem bauaufsichtlichen Spektrum sind zahlreiche Gebührentatbestände betroffen. Vor allem wird für die Abrechnungen nach Zeitaufwand ab sofrt im Vertelstundentakt ("pro angefangene Viertelstunde") abgerechnet.
GVBl. 29 vom 27.09.2017, S. 759 ff.
AVerwGebO: Umstellung auf Viertelstundentakt
- Sebastian Veelken
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