Die angekündigte Änderung der Gemeindeordnung sowie der Kreisordnung wurde al "GO-Reformgesetz" im GVBl. Nr. 21 vom 16.10.2007, S. 380 ff. bekanntgemacht.
Im Wesentlichen tritt sie bereits am 17. Oktober 2007 in Kraft.
Einige Auszüge, die evtl. auch für Bauaufsichtsbehörden von Interesse sein könnten:
Mittlere kreisangehörige Stadt (und damit untere Bauafsichtsbehörde) kann man künftig auf Antrag ab 20.000 Einwohnern werden (§ 4 GO n.F.).
Außerdem wird ein Ratsbürgerentscheid eingeführt, bei dem also der Rat beschließen kann, dass an seiner Stelle die Bürger über eine Sache entscheiden sollen. Bisher war bekanntlich ein vorlaufendes Bürgerbegehren erforderlich, mit dem der eigentliche Entscheid erst "erzwungen" werden mußte. Außerdem bekommt das zulässige Bürgerbegehren eine Sperrwirkung gegenüber späteren entgegenlaufenden Ratsbeschlüssen.
Die Akteneinsichtsrechte werden erweitert, künftig hat auch ein einzelnes Ratsmitglied bzw. Mitglied einer Bezirksvertretung einen eigenen Anspruch auf Akteneinsicht im Rahmen der Zuständigkeit des jeweiligen Gremiungs (bisher nur auf Fraktionsantrag bzw. mit Mehrheitsentscheid), § 55 GO n.F. Das könnte für die Kommunen interessant werden, in denen Ratsmitglieder von Splitterparteien im Rat sitzen.
Politisch interessant ist sicher auch die Änderung bei den Wahlperioden der Bürgermerister in Abkopplung von den Kommunalwahlen durch Verlängerung ihrer Wahlzeit auf sechs Jahre (§ 65 GO n.F.)
Weitere Einzelheiten finden Sie noch bei den Entwicklungen...
Diese Übersicht erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit!
Gemeindeordnung und Kreisordnung Änderung
- Sebastian Veelken
- Beiträge: 930
- Registriert: 11.09.2006, 21:46
- Wohnort: Düsseldorf