Der am 24. Januar 2007 vorgestellte Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindeordnung beinhaltet mindestens einen Punkt, der auch für die Bauaufsichtsbehörden interessant werden könnte:
Demnächst sollen Gemeinden auf Antrag bereits bei mehr als 20.000 Einwohnern zur mittleren kreisangehörigen Stadt bestimmt werden können. Damit würden sie - unter anderem - gem. § 60 Abs. 1 Nr. 3 a BauO NRW untere Bauaufsichtsbehörden werden.
Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der GO in der Fassung des Referentenentwurfes.
Zur ausführlichen Vorstellung des Gesetzentwurfes durch das Innenministerium des Landes
GO-Änderung Bauaufsichtsbehörde: Bald ab 20.000 Einwohnern?
- Sebastian Veelken
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Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Zum Beratungsvorgang des Landtags für das GO-Reformgesetz.
Falls der Link nicht funktioniert: Der Gesetzentwurf der Landesregierung war die LT Drucksache 14/3979.
Falls der Link nicht funktioniert: Der Gesetzentwurf der Landesregierung war die LT Drucksache 14/3979.
Das Gesetz wurde im Landtag am 20.09.2007 beschlossen.
Es wurde noch nicht im GVBl verkündet.
Zum Vorabdruck auf den Seiten des NRW-Landtags.
Es wurde noch nicht im GVBl verkündet.
Zum Vorabdruck auf den Seiten des NRW-Landtags.
- Sebastian Veelken
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Das Gesetz wurde inzwischen bekanntgemacht - weiter geht es bei den Vorschriftenänderungen:
http://nrw-baurecht.de/vorschriftenaend ... -t199.html
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