BauGB DVO (Umlegung etc): entfristet

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Sebastian Veelken
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BauGB DVO (Umlegung etc): entfristet

Beitrag von Sebastian Veelken »

Fast im gleichen Zuge wie das Ausführungsgesetz wurde auch die Durchführungsverordnung zum BauGB geändert. Sie enthält insbesondere landesrechtliche Regelungen zu Umlegungsverfahren und Gutachterverfahren und ist daher für Bauaufsichtsbehörden eher am Rande interessant.
Jedenfalls ist auch sie jetzt unbefristet gültig.
Zur konsolidierten Fassung

Zum GVBl. Nr. 21 vom 12.9.2018 Seite 467ff.
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