Fast im gleichen Zuge wie das Ausführungsgesetz wurde auch die Durchführungsverordnung zum BauGB geändert. Sie enthält insbesondere landesrechtliche Regelungen zu Umlegungsverfahren und Gutachterverfahren und ist daher für Bauaufsichtsbehörden eher am Rande interessant.
Jedenfalls ist auch sie jetzt unbefristet gültig.
Zur konsolidierten Fassung
Zum GVBl. Nr. 21 vom 12.9.2018 Seite 467ff.
BauGB DVO (Umlegung etc): entfristet
- Sebastian Veelken
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