Die Landesregierung hat einen sog. Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) und die dazu erstellte Begründung in die offizielle Verbändeanhörung gegeben.
Er ist im Internetangebot des Landtags als Landtags-Vorlage 17/427 vom 21.12.2017 abrufbar.
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BauO NRW 2018: Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts
- Sebastian Veelken
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Re: BauO NRW: Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts
Das Verfahren geht weiter. Die Landesregierung hat ihren - gegenüber dem Referentenentwurf noch einmal deutlich veränderten Gesetzentwurf als LT-Drs. 17/2166 vom 13.03.2018 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Re: BauO NRW: Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts
Die BauO NRW 2018 ist soeben beschlossen worden ...
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/G ... rdnung.jsp
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/G ... rdnung.jsp
... es bleibt spannend!
Re: BauO NRW: Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts
... nun auch seit dem 03.08.2018 verkündet.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=17178
Mit Wirkung zum 04.08.2018 treten vorab in Kraft § 62 Absatz 2 Sätze 2 und 3, § 72 Absatz 3 bis 6, § 87 und § 89
Die parallelen Vorschriften in §§ 85 und 86 der BauO NRW 2000 treten übrigens erst mit Datum vom 01.01.2019 mit der restlichen Bauordnung außer Kraft. Es gibt also derzeit zwei parallele Vorschriften zu den gleichen Themen aber unterschiedlicher Regelung und darüberhinaus im § 72 doppelte Paragraphenbezeichnungen mit unterschiedlichen Inhalten und § 62 Absatz 2 Satz 3 verweist auf einen § 33, der noch nicht in Kraft ist bzw. derzeit auf Brandwände, was keinen Sinn ergibt. Die sonstigen parallelen Vorschriften bzw. doppelten Bezeichnungen aus dem Moratorium bleiben natürlich auch noch bis Anfang 2019 bestehen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=17178
Mit Wirkung zum 04.08.2018 treten vorab in Kraft § 62 Absatz 2 Sätze 2 und 3, § 72 Absatz 3 bis 6, § 87 und § 89
Die parallelen Vorschriften in §§ 85 und 86 der BauO NRW 2000 treten übrigens erst mit Datum vom 01.01.2019 mit der restlichen Bauordnung außer Kraft. Es gibt also derzeit zwei parallele Vorschriften zu den gleichen Themen aber unterschiedlicher Regelung und darüberhinaus im § 72 doppelte Paragraphenbezeichnungen mit unterschiedlichen Inhalten und § 62 Absatz 2 Satz 3 verweist auf einen § 33, der noch nicht in Kraft ist bzw. derzeit auf Brandwände, was keinen Sinn ergibt. Die sonstigen parallelen Vorschriften bzw. doppelten Bezeichnungen aus dem Moratorium bleiben natürlich auch noch bis Anfang 2019 bestehen.
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- AK bab
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BauO NRW 2018 - Link
... einfach mal so mit geändertem Betreff drauf geantwortet, damit die Suche nach "BauO NRW 2018" auch gelingt
Beste Grüße von der Weser
Friedrich Büsching
Friedrich Büsching