Die Entscheidung bezieht sich zwar auf das Wasserrecht, ist aber möglicherweise auch für andere etwas atypische Konstellationen von Interesse:
Das VG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob für das Anlegen von (Hotel-)Schiffen an einem Stromsteiger im Rhein ein zweiter Rettungsweg gefordert werden kann, wenn die Schiffe "im Päckchen", zu zweit nebeneinander, anlegen.
In dieser Konstellation müssen Passagiere wie Rettungskräfte u.U. über das erste Schiff hinübersteigen, um zum zweiten Schiff zu gelangen.
Urteil des VG Düsseldorf vom 28.06.2016, Az. 17 K 8189/15 (nicht rechtskräftig)
Das Verfahren ist beim OVG NRW anhängig, Az. dort ist 20 A 1661/16 und mündliche Verhandlung ist für den morgigen 20.11.2018 angesetzt.
Die Fragestellungen und Argumentationen könnten auch für Bauaufsichtsbehörden interessant werden, weil sich abseits des Rheinstromes ähnliche Konstellationen u.U. auch an anderen Gewässern und/oder in Häfen zutragen könnten.
BauO: Zweiter Rettungsweg bei Hotelschiffen
- Sebastian Veelken
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