Diese Änderung regelt noch nicht die derzeit noch bei den Entwicklungen... aufgeführte Kommunalisierung von Zuständigkeiten des Umweltrechts!
GVBl Nr. 28 vom 30. November 2007, S. 561 ff. (war soeben noch nicht online verfügbar)
- Auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbTG) wird die Regelzuständigkeit der Bezirksregierung ausgeführt.
- In der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVOtU) wird mit den Nummern 4 - 41.3 die Zuständigkeitsregelung für den Bereich des Chemikalienrechts gestrichen.