Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Das Bauministerium hat die Rohbauwerte und Stundensätze 2021 im MBl. Nr. 20 vom 12.8.2020 Seite 453 bis 460 bekannt gemacht.
Stundensatz: 91 EUR (vorher: 88 EUR).
Zur Meldung für das Jahr 2020
GebG, AVerwGebO: Rohbauwerte und Stundensatz 2021
- Sebastian Veelken
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